18. November 2016

CD nicht abspielbar: Kopien nur per E-Mail oder in Papierform erwünscht

Das Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick hat keine technischen Voraussetzungen, um eine CD abzuspielen. Die auf einer CD vorhandenen PDF-Dateien können nur über das Teampostfach (E-Mail) zur Verfügung gestellt werden, wobei diese Teampostfächer Anhänge von nur geringer Größe akzeptieren.

Ein nach SGB II (Hartz IV) Leistungsberechtigter unterliegt sehr vielen Pflichten: unter anderem der Meldepflicht, Mitteilungspflicht, Nachweispflicht und Mitwirkungspflicht. Um diesen Pflichten nachkommen zu können, ist der Leistungsberechtigte oftmals gezwungen, Kopien von seinen Unterlagen anzufertigen. Da er dafür in der Regel keinen Geldersatz erhält, gehen die Kosten zu Lasten seines ohnehin schon von Gesetzes wegen zu niedrig bemessenen Regelsatzes.

Um gleichzeitig seinen Pflichten nachzukommen und sich dabei das Geld für die Kopien zu sparen, kann der Leistungsberechtigte die Unterlagen einscannen und so im PDF-Format dem jeweiligen Jobcenter per E-Mail schicken, wenn man hat einen Scanner und ein E-Mail-Postfach bzw. Möglichkeiten dieses zu tun.

Was ist aber tun, wenn man, wie es meistens bei Selbstständigen im Alg-II-Bereich der Fall ist, hunderte von Seiten zu scannen sind? Die PDF-Dateien können dann zum Teil Größen jenseits der 100 MB erreichen.

Die meisten unentgeltlichen E-Mail-Provider erlauben einen Versand von Anhängen, die bis zu 20 MB groß sein dürfen. Leider stößt man bei dann beim Jobcenter an seine Grenzen, denn deren Postfächer können keine Anhänge dieser Größe empfangen. Man ist dann gezwungen, schon beim Scanvorgang darauf zu achten, dass die Dateien nicht größer als 4 bzw. 5 MB werden. Wenn man 100 MB verschicken will, so muss man mindestens 20 E-Mails an das jeweilige Jobcenter schicken. Das sehr zeitraubend ist und nicht immer vom Erfolg gekrönt.

Will man der Behörde die Dateien auf einer CD zur Verfügung stellen, so steht man vor dem nächsten Problem: Die CD ist mangels entsprechender technischer Ausrüstung „leider“ nicht verwendbar -- so klang die Antwort des Jobcenters Berlin Treptow-Köpenick, nachdem ein Leistungsberechtigter seine Unterlagen mit einer EKS-Anlage einreichte.

Kategorie: Sozialrecht

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