In der Regel hat derjenige, der einen Rechtsanwalt beauftragt, auch die anfallenden Gebühren zu tragen. Von dieser Regel gibt es allerdings diverse Ausnahmen.
Ihre Vertretung erfolgt in der Regel im Rahmen des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) und zwar nach dem Streitwert.
In bestimmten Angelegenheiten kommt sowohl eine pauschale als auch eine Vergütungsvereinbarung nach Stunden in Betracht. Bei Vergütung nach Stunden beträgt der Stundensatz 250,00 EUR brutto.
Für die Erstberatung eines Verbrauchers mit einer Dauer bis zu einer Stunde fällt eine Beratungsgebühr nach § 34 I RVG in Höhe von 220,00 EUR an.